Jetzt ist es dann soweit....
Die Gemeinde führt per 1. Oktober 2026 Betreuungsgutschriften für die familienergänzende Kinderbetreuung für Kinder ab 3 Monaten bis zum obligatorischen Kindergarteneintritt ein.
Sind Sie interessiert, dann informieren Sie sich gleich auf unserer entsprechenden Seite.
Sie finden allgemeine Infos wie Reglemente, die Tarifordnung, sowie die Voraussetzungen und das Vorgehen, um die Betreuungsgutschriften zu beantragen. Da die Betreuungsgutschriften nicht rückwirkend ausgerichtet werden, wird empfohlen, das Gesuch möglichst frühzeitig bzw. vor Beginn der Betreuung einzureichen. Die Höhe der Betreuungsgutschriften richtet sich nach dem massgeblichen Einkommen (steuerbares Einkommen und allfällige Anpassungen der wirtschaftliche Verhältnisse). Ab einem massgeblichen Einkommen von CHF 100'000 besteht kein Anspruch auf Betreuungsgutschriften.
Diese gezielte Unterstützung soll zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.