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Mieterwechsel (für Vermieter/Liegenschaftenverwaltungen)

Gesetzliche Grundlage: § 8 Gesetz über das Einwohnerregister vom 25. Februar 2009

1 Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber dem Einwohneramt verpflichtet:

  1. Die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich zu melden;
  2. Auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt.

2 Wer in seinem Haushalt Logis gewährt, hat gegenüber dem Einwohneramt die gleiche Melde- und Auskunftspflichten wie Vermieterinnen und Vermieter.

Vermieter/-in

Angaben zur Wohnung

(falls mehr als eine Wohnung)

(falls mehr als eine Wohnung)

falls vorhanden

Wegziehende Person/Personen

Hauptmieter angeben. Die weiteren volljährigen Personen bitte zusätzlich angeben.

Name und Vornamen angeben


Wegzugsadresse:
(falls vorhanden)


Einziehende Person/Personen

Hauptmieter angeben. Die weiteren volljährigen Personen bitte zusätzlich angeben.

Name und Vornamen angeben


Zuzugsadresse:
(falls vorhanden)