Gesuche für Patente bzw. Bewilligungen zur Führung eines Gastgewerbebetriebes oder für den Handel mit gebrannten oder nicht gebrannten alkoholischen Getränken sind mindestens zwei Monate vor der gewünschten Eröffnung an die Gemeindekanzlei zu richten. Auskünfte erhalten Sie unter 058 346 06 46.
Gastgewerbegesetz:
http://www.rechtsbuch.tg.ch/frontend/versions/826
Gastgewerbeverordnung:
http://www.rechtsbuch.tg.ch/frontend/versions/827