Informationsflyer für Hundehalter: Informationen für Hundehalter.pdf [pdf, 590 KB]
Gemäss den Bestimmungen im Hundegesetz müssen Hunde bis spätestens drei Monate nach der Geburt, durch den Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
Ab einem Alter von fünf Monaten sind alle Hunde auf der Gemeinde steuerpflichtig.
Nebst der Meldepflicht bei der Gemeinde haben Hundehalter/-innen ihre Hunde in der zentralen Datenbank AMICUS registrieren zu lassen. Bitte melden Sie zudem alle Änderungen umgehend der Wohnsitzgemeinde sowie der AMICUS-Datenbank.
Für potenziell gefährliche Hunde wird eine kantonale Bewilligung benötigt. Zuständig ist das Veterinäramt des Kantons Thurgaus (veterinaeramt.tg.ch).
Die Hundesteuer in Amlikon-Bissegg beträgt für jeden
Die Gebühr wird jeweils im Frühjahr in Rechnung gestellt.
Gemäss Verordnung des Regierungsrates über das Halten von Hunden besteht ab dem 1. Mai 2023 eine Leinenpflicht für Hunde in der Zeit vom 1. April - 31. Juli im Wald und am Waldrand. Dies dient dem Schutz der Wildtiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.
Flyer Hunde an der Leine zu führen TG