Nach dem Absenden des Fristerstreckungsgesuchs kann eine Bestätigung gedruckt werden.
Das Gesuch ist vor Ablauf der Einreichefrist einzureichen. Nach diesem Termin eingereichte Gesuche können nicht mehr bewilligt werden.
Fristverlängerungen werden erstmals bis 30. September des aktuellen Jahres bewilligt. Eine weitere Fristverlängerung kann durch Privatpersonen bis maximal 30. November erfolgen.